Baugerüst & Mietminderung

Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn!

Wie per Aushang angekündigt, wird seit dem 24.01.2024 die Hofseite der Wedekindstr. 20, 22, 24 eingerüstet, da dort Bauarbeiten an der Fassade stattfinden sollen. Für die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen der Wohnqualität besteht grundsätzlich das Recht zur Mietminderung! Allerdings ist es riskant, von vorn herein die Mietzahlungen zu reduzieren, das kann zu fristloser Kündigung führen.

Deshalb solltet Ihr Residea zunächst schriftlich informieren, dass Ihr ab sofort die Miete nur unter Vorbehalt zahlen und von Eurem Recht Gebrauch machen werdet, nach Abschluss der Bauarbeiten rückwirkend die Miete zu mindern und entsprechend zurück zu fordern. Das bedeutet, Ihr überweist weiterhin die volle Miete, vermerkt aber im Verwendungszweck „Zahlung unter Vorbehalt“.

Da die jeweilige Beeinträchtigung vorher nicht absehbar ist, z.B. Verdunkelung, Lärm, Dreck, Nicht Nutzen des Balkons etc., empfiehlt es sich, ein Bauprotokoll zu führen. Das heißt, erstmal die Beeinträchtigungen protokollieren, um dann zu sehen, wieviel Minderung Euch zusteht.

In der Vergangenheit haben einige Mieter*innen von vorn herein mit Residea abgesprochen, um wieviel Prozent sie die Miete mindern dürfen. Dies ist natürlich auch möglich, sollte aber – wie alles, was rechtlich relevant ist – oder später werden könnte – in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Da wir als Mieterinititative keine Mietrechtsberatung leisten können, empfehlen wir, Euch unbedingt beim Berliner Mieterverein, Berliner MieterGemeinschaft oder Asum dazu beraten zu lassen.

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